Mein Tätigkeitsfeld im Verkehrsrecht umfaßt die Führerscheinthemen, Bußgeldsachen und Straftaten im Straßenverkehr. Hier berate ich Sie gern grundlegend über die Rechtslage in Ihrem konkreten Fall und zeige Ihnen die weiteren Schritte auf. Insbesondere im Strafrecht ist es ratsam, möglichst früh einen Rechtsanwalt mit der Vertretung gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu beauftragen.
Darüberhinaus habe ich in meiner langjährigen Tätigkeit umfangreiche Erfahrungen bei der Regulierung von Verkehrsunfällen gesammelt. Hier bin ich up-to-date aufgrund meines engen Kontaktes zum ADAC als ADAC-Vertragsanwalt seit 2004.