Beratung
Hier erfolgt die Berechnung meiner Gebühren nach dem Wert der Sache. Die Kosten der Erstberatung sind auf 226,10 € begrenzt.
außergerichtliche Tätigkeit
Es besteht die Möglichkeit der Gebührenvereinbarung. Orientierung ist dabei das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Tätigkeit vor Gericht
Die Gebühren sind durch das RVG festgelegt. Es kann ein Erfolgshonorar vereinbart werden.
Eine konkrete Berechnung für Ihren Fall erstelle ich Ihnen gern. Dafür bitte ich um ein persönliches Gespräch.
Natürlich übernehme ich für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
